F.A.Q.s
An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen für Sie gesammelt, die uns im Alltag gestellt werden. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein,
kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da!
- Welche Unterlagen benötige ich eigentlich beim Immobilienverkauf?
Der Umfang der notwendigen Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Objekt. Für eine Eigentumswohnung werden meist deutlich mehr Dokumente benötigt (wie z. B. Teilungserklärung oder Protokolle der Eigentümerversammlung) als für ein Einfamilienhaus. Sprechen Sie uns einfach an – wir stellen Ihnen gerne eine individuelle Checkliste zusammen und beschaffen die Dokumente auf Wunsch für Sie.
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
In Deutschland liegt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In Bayern zahlen Käufer beispielsweise 3,5 %, in Hessen sind es 6,0 % und in Nordrhein-Westfalen (NRW) 6,5 %. Eine aktuelle Übersicht der Sätze aller Bundesländer halten wir stets für Sie bereit.
- Worin unterscheidet sich die Wohnfläche von der Nutzfläche?
Diesbezüglich kommt es häufig zu Missverständnissen, die sich erheblich auf den Immobilienpreis auswirken können. Vereinfacht gesagt: Die Wohnfläche ist der Bereich innerhalb einer Immobilie, der primär dem alltäglichen Wohnen dient (z. B. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer). Die Nutzfläche umfasst alle Bereiche, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind, aber sinnvoll genutzt werden können – dazu gehören beispielsweise Keller- und Dachbodenräume, Heizungsräume oder Garagen.
- Wie ist die Provisionsregelung bei einem Immobilienmakler?
Im Immobiliengeschäft gelten klare gesetzliche Vorgaben. Bei der Vermietung greift das sogenannte Bestellerprinzip: Hier zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – in der Praxis ist das fast immer der Vermieter. Eine Provision vom Mieter ist gesetzlich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (bei einem expliziten, schriftlichen Suchauftrag des Mieters) zulässig.
Beim Verkauf von Privatimmobilien (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Verbraucher) gilt seit dem 23.12.2020 eine bundeseinheitliche Regelung: Die Provision wird standardmäßig zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (Doppelprozessions-Prinzip). Bei Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Objekten oder unbebauten Grundstücken greift diese hälftige Teilung nicht zwingend; hier kann die Provision auch weiterhin individuell vereinbart oder komplett dem Käufer auferlegt werden.
- Woher bekomme ich einen Energieausweis für meine Immobilie und warum benötige ich diesen?
Der Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie in Deutschland gesetzlich verpflichtend und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern transparente Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes und die zu erwartenden Energiekosten. Ausgestellt wird er von zertifizierten Energieberatern oder vielen ortsansässigen Schornsteinfegern. Sprechen Sie uns gerne an – wir greifen hier auf ein zuverlässiges Experten-Netzwerk zurück und organisieren den passenden Ausweis für Sie.
- Wer kümmert sich um den Kaufvertrag?
Der Kaufvertrag wird von einem unabhängigen Notar erstellt, dessen Mitwirkung bei Immobilienverkäufen in Deutschland zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 311b BGB). Sämtliche dafür notwendigen Informationen und Daten übermitteln wir dem Notariat nach Einigung der Vertragsparteien. Die Details des Entwurfs besprechen wir vorab ausführlich mit Ihnen. Grundsätzlich hat der Käufer das Recht, den Notar zu wählen, da er auch die Notarkosten trägt – wir unterstützen Sie jedoch gerne mit bewährten Empfehlungen aus unserem regionalen Netzwerk.
- Welche rechtlichen Aspekte muss ich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie beachten?
Ein Immobiliengeschäft berührt zahlreiche Rechtsfelder – vom klassischen Vertragsrecht über Grundbuchrechte und behördliche Genehmigungen bis hin zu gesetzlichen Offenlegungspflichten des Verkäufers (z. B. bezüglich bekannter Mängel). Als Ihr Immobilienmakler führen wir Sie sicher durch diesen Prozess, prüfen alle Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass jeder Schritt rechtssicher und ordnungsgemäß abgewickelt wird.
- Ist ein Immobilienverkauf steuerfrei?
Unter bestimmten Bedingungen (z. B. nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist bei vermieteten Objekten oder bei ausreichender Eigennutzung) kann der Gewinn aus einem Immobilienverkauf steuerfrei sein. Da uns als Immobilienmaklern eine steuerliche Beratung gesetzlich jedoch strikt untersagt ist, dürfen wir hierzu keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Für eine rechtssichere Klärung Ihrer individuellen Situation verweisen wir Sie jederzeit gerne an einen qualifizierten Steuerberater.
